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Nachhaltigkeitsberatung

Beste Beratung rund um das Thema Nachhaltigkeit, CSR und ESG durch die Consultant Community von Klaiton.

Beraterin arbeitet an einem Sustainability Projekt.

Warum Unternehmen jetzt in mehr Nachhaltigkeit investieren sollten

Unsere Welt ist im Wandel und konfrontiert uns mit unterschiedlichsten Krisen. Unter anderem der Klimakrise, die uns dazu zwingt, in vielen Bereichen nachhaltiger zu leben und zu wirtschaften. Der Begriff Nachhaltigkeit reicht in diesem Sinne aber weit über Klima- und Umweltschutz hinaus und betrifft ebenso die Bereiche Soziales und Governance. In diesem Kontext rückt der Terminus ESG immer mehr in den Fokus. Was aber verbirgt sich dahinter und warum sollten sich Unternehmen jeder Größe lieber früher als später mit ESG auseinandersetzen?

Die Relevanz von ESG für Unternehmen aller Größen

ESG ist ein Sammelbegriff, der ursprünglich aus der Finanzbranche stammt. Er bietet einen Ansatz zur Bewertung des Ausmaßes, in dem Unternehmen nachhaltig agieren und wirtschaften. Die Kriterien richten sich dabei nach den Kategorien Environment, Social, Governance (Umwelt, Sozial- und Unternehmensführung). Bisher spielt ESG vor allem für große börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen eine wichtige Rolle – doch das ändert sich gerade: ESG wird zunehmend für sämtliche Branchen und Unternehmensgrößen relevant. Und während ESG-Reporting in der Theorie einfach klingt, ist die Einhaltung der Vorschriften komplex, die Rahmenwerke sind zahlreich, und die Vorschriften werden immer umfangreicher.

Folgende Themenbereiche zählen unter anderem zu ESG:

Environment

CO2-Emissisonsmanagement, Energieeffizienz, Ressourcenknappheit, Umwelt- und Abfallmanagement, Kreislaufwirtschaft, Wasser

Social

Mitarbeiterführung, Talent Recruiting, Arbeitsgesundheit, Arbeitszeitmodelle, Work-Life Balance, Diversity, gesellschaftliches Engagement, aber vor allem auch Sicherung der Menschenrechte (etwa in der Lieferkette)

Governance

Nachhaltige Unternehmenssteuerung, Risikomanagement, Steuertransparenz, Anti-Korruptionsmaßnahmen, Aufsichtsstrukturen

Druck der Gesetzgeber steigt - nachhaltiges Wirtschaften wird ein Muss

Einen exakt definierten, allgemein gültigen ESG-Kriterienkatalog gibt es bislang nicht – dennoch wird es für Unternehmen sämtlicher Branchen und Größen immer wichtiger, sich mit den Fragen und Themen rund um ESG auseinander zu setzen. Und zwar nicht nur, um ethischen Ansprüchen gerecht zu werden, sondern auch wirtschaftlichen und vermehrt auch rechtlichen Anforderungen. Ausgehend von den 17 Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer und ökologischer Ebene, sowie dem European Green Deal kommt auf Unternehmen einiges an Gesetzen und Verordnungen in Zusammenhang mit ESG zu: Konkret geht es hier etwa um die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und in weiterer Folge die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie das neue Lieferantensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz).

Berater überlegt die nächsten Schritte für nachhaltiges Wirtschaften.

Die neuen Richtlinien zu NFRD und CSRD


Mit der 2014 veröffentlichten Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD), besteht innerhalb der EU bereits eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese gilt bisher ausschließlich für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Prüfungspflicht dieses Berichts liegt – bislang – beim Aufsichtsrat. Um Nachhaltigkeitsberichte besser vergleichbar und verlässlicher zu machen, wurden die Regelungen der NFRD überarbeitet. Die 2021 beschlossene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) enthält wesentliche Neuerungen und stellt gewissermaßen eine Revolution in der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar:
Denn damit werden nun alle großen Unternehmen berichtspflichtig – also nicht mehr nur jene von öffentlichem Interesse. Um zu verdeutlichen, welche Auswirkungen dies haben wird: Die Zahl der betroffenen Unternehmen in der EU steigt damit von 11.600 auf 49.000 an. Darüber hinaus sind die Unternehmen verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Lagebericht aufzunehmen, sowie ihre Berichte von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfungsinstitut überprüfen zu lassen – ein großer Schritt im Bereich ESG.

Eine weitere wichtige Neuerung, die in der CSRD vorgesehen ist, ist die Entwicklung europäischer Sustainability Reporting Standards. Diese sind für die Nachhaltigkeitsberichterstattung anzuwenden und sollen die Standardisierung und bessere Vergleichbarkeit der Informationen gewährleisten.

Diese Gesetze mögen vorerst vor allem für große Unternehmen gelten. In weiterer Folge aber sehr wohl auch für alle kleinen Unternehmen. Von der CSRD sind auch kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen betroffen, sie erhalten eine zusätzliche Frist von drei Jahren zur Erfüllung der Anforderungen.

Transportschiffe im Hafen.
Mitarbeiter im Logistik Lager.

Das neue Lieferkettengesetz und ihr Dominoeffekt

Seit 1. Juli 2021 ist in Deutschland das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ in Kraft. Es gilt ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und ab 2024 für solche ab 1.000 Beschäftigten. Es betrifft nur direkte Lieferanten, dennoch ist hier ist mit einem Dominoeffekt zu rechnen, da die großen Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre (kleineren) Zulieferer – auch wenn diese nicht in Deutschland ansässig sind – ebenso verantwortungsbewusst und nachhaltig agieren und produzieren.

Das Lieferkettengesetz ist also ein wichtiger Hebel, um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen. In nächster Zeit ist mit einer vergleichbaren Regelung auf EU-Ebene zu rechnen – Gesetzesentwürfe sind bereits in Arbeit und erste Vorschläge für einen Rechtsakt wurden öffentlich kommuniziert. In Österreich fordern gleich mehrere Initiativen ein Lieferkettengesetz, das sich am deutschen Vorbild orientiert und der Vorschlag der EU wurde im Nationalrat diskutiert. Und auch die Schweiz wäre vom Vorschlag der EU betroffen.

Neben Deutschland sind innerhalb der EU Lieferkettengesetze bereits in Frankreich, Norwegen und den Niederlanden in Kraft.

Wann Sustainability Consulting Sinn macht

Wo aber beginnen? Wenn sich Ihr Unternehmen bislang nur wenig mit dem Thema ESG auseinandergesetzt hat, geben Berichtsstandards wie GRI, SASB, TCFD oder DNK einen ersten wichtigen Anhaltspunkt, welche Themen und Kriterien entscheidend sind. Sie zeigen auf, wo es Handlungsbedarf gibt. Externe Berater:innen bringen das nötige Expertenwissen für die einzelnen Teilbereiche mit – zum Beispiel, wenn es um Klimaschutz, CO2-Reduktion oder auch Menschenrechte geht. Sie sind mit den wichtigsten Berichten vertraut, um in weiterer Folge die Schwachpunkte und Risiken Ihres Unternehmens zu identifizieren – aber auch um zu erkennen, wo Ihr Unternehmen schon gut aufgestellt ist.

Eine externe Beratung...

  • erfasst den Status-Quo in den relevanten Bereichen: Wo steht das Unternehmen, wo liegen die größten negativen Auswirkungen und Risiken, was läuft schon sehr gut?
  • führt eine Bedarfsanalyse durch: Die konkreten Anforderungen an das Unternehmen von Seiten der Stakeholder und Investor:innen wird untersucht
  • führt eine Gap-Analyse durch, um zu sehen, wo konkreter Handlungsbedarf besteht, um diesem Bedarf gerecht zu werden
  • erstellt sowohl Nachhaltigkeitsberichte als auch CO2 Berichte (Scope 1-3) und hilft in der Analyse und Definition der erforderlichen Maßnahmen
  • rückt die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens in den Blick
  • setzt in weiterer Folge strategische Eckpfeiler und definiert konkrete Ziele
  • unterstützt beim Aufsetzen eines unternehmensinternen CSR-Teams zur nachhaltigen Umsetzung der Strategie
  • hilft bei der Positionierung Ihres Unternehmens im Wettbewerbs-Umfeld
  • verbindet CSR mit der Marke, unterstützt bei der Kommunikation
Taschenrechner, Kugelschreiber und weitere Utensilien zur Finanzberatung.

ESG Kriterien einfach umsetzen

Auf lange Sicht sollte Unternehmen vor allem klar sein: Erfüllen sie ESG-Kriterien nicht oder nur mangelhaft, können sie wirtschaftlich langfristig nicht mehr erfolgreich sein. Denn dies kann unter anderem zu Problemen mit Kund:innen und vor allem Investor:innen führen – oder anders gesagt: es wird schwer, Finanzierungen zu erhalten.

Denn die seit 2020 gültige EU-Taxonomie Verordnung enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist, um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können.

Umso wichtiger also, das Thema ESG bald anzugehen – denn das Aufsetzen und Implementieren einer Corporate Social Responsibility (CSR) Strategie kann mitunter ein langer Prozess sein. CO2-Emissionen lassen sich schließlich nicht von heute auf morgen reduzieren, mit Lieferant:innen bestehen oft Langzeitverträge.

Nichts weniger als die License to operate, die gesellschaftliche Akzeptanz von Unternehmen, steht auf dem Spiel. Hierbei spielen auch die Themen Employer Branding und Stakeholder-Management eine wesentliche Rolle. In diesem Sinne sollten interne Kosten für CSR-Management oder jene für eine externe Beratung als wichtige Investition in die Zukunftsfähigkeit angesehen werden.

Sustainability Consultant

Welche Fähigkeiten muss ein:e Green Consultant mitbringen? Gibt es Zertifizierungen? Wie läuft ein Green Projekt ab? Auf all diese Fragen haben wir Antworten - in Form von Beispielprofilen unserer Top Consultants!

Sabine I.

Als ESG-EU Green Deal Expertin berät Sabine I. Unternehmen der Branchen Business Services, NPO/NGO sowie den öffentlichen Sektor. Neben der Unternehmensberatung zählen auch Projektmanagement und Bereichsleitungsaufgaben zu ihrer beruflichen Laufbahn. Diversity & CSR, Organisationsentwicklung und Finanz Strategie stellen ihre Spezialgebiete dar. Beispielsweise wickelte Sabine I. ein ESG Transformationsprojekt als Konzepterstellerin und Projektplanerin für die Implementierung der CSRD ab.

Bernd W.

Zu den Top Expertisen von Bernd W. zählen Marketing & Kommunikation, Change Management & Kultur sowie Diversity & CSR. Durch seinen Background als Geschäftsführer, Sales Director und nun Berater, ist er für Themen rund um die Verankerung von Nachhaltigkeit im Unternehmen der richtige Ansprechpartner. Zu seinem Top Projekt zählt die jährliche Nachhaltigkeitsberichterstattung für ein Unternehmen der Automobilbranche mit 125.000 Mitarbeiter:innen, die Beratungsleistung läuft seit 8 Jahren.

Maria T.

Mit ihren Ausbildungen zur Corporate Social Responsibility und Ethischem Management sowie langjähriger Berufserfahrung im Management und in der Unternehmensberatung hat sich Maria T. voll und ganz auf das Thema CSR verschrieben. Besonders Unternehmen der Energie & Umwelt sowie Pharma & Biotechnologie Branche wissen ihre Expertise zu schätzen. So wurde beispielsweise ein Kriterienkatalog zur Nachhaltigkeitsbewertung von Lieferanten von Maria T. entwickelt und an das Unternehmen adaptiert.

In vier Schritten zu Ihrem Match

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