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UNSERE EXPERTISEN

Nachhaltigkeitsberichterstattung

CSRD, GRI, ESRS, DNK - wir geben Ihnen einen Überblick über all diese Abkürzungen.

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Die neuen Richtlinien zu NFRD und CSRD

Mit der 2014 veröffentlichten Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD), besteht innerhalb der EU bereits eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese gilt bisher ausschließlich für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Prüfungspflicht dieses Berichts liegt – bislang – beim Aufsichtsrat. Um Nachhaltigkeitsberichte besser vergleichbar und verlässlicher zu machen, wurden die Regelungen der NFRD überarbeitet. Die 2021 beschlossene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) enthält wesentliche Neuerungen und stellt gewissermaßen eine Revolution in der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar:
Denn damit werden nun alle großen Unternehmen berichtspflichtig – also nicht mehr nur jene von öffentlichem Interesse. Um zu verdeutlichen, welche Auswirkungen dies haben wird: Die Zahl der betroffenen Unternehmen in der EU steigt damit von 11.600 auf 49.000 an. Darüber hinaus sind die Unternehmen verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Lagebericht aufzunehmen, sowie ihre Berichte von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfungsinstitut überprüfen zu lassen – ein großer Schritt im Bereich ESG.

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Neuerungen auf EU Ebene zwingt zum Handeln

Eine weitere wichtige Neuerung, die in der CSRD vorgesehen ist, ist die Entwicklung europäischer Sustainability Reporting Standards. Diese sind für die Nachhaltigkeitsberichterstattung anzuwenden und sollen die Standardisierung und bessere Vergleichbarkeit der Informationen gewährleisten.

Diese Gesetze mögen vorerst vor allem für große Unternehmen gelten. In weiterer Folge aber sehr wohl auch für alle kleinen Unternehmen. Von der CSRD sind auch kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen betroffen, sie erhalten eine zusätzliche Frist von drei Jahren zur Erfüllung der Anforderungen.

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Wo aber beginnen? Wenn sich Ihr Unternehmen bislang nur wenig mit dem Thema ESG auseinandergesetzt hat, geben Berichtsstandards wie GRI, SASB, TCFD oder DNK einen ersten wichtigen Anhaltspunkt, welche Themen und Kriterien entscheidend sind. Sie zeigen auf, wo es Handlungsbedarf gibt. Externe Berater:innen bringen das nötige Expertenwissen für die einzelnen Teilbereiche mit – zum Beispiel, wenn es um Klimaschutz, CO2-Reduktion oder auch Menschenrechte geht. Sie sind mit den wichtigsten Berichten vertraut, um in weiterer Folge die Schwachpunkte und Risiken Ihres Unternehmens zu identifizieren – aber auch um zu erkennen, wo Ihr Unternehmen schon gut aufgestellt ist.

Eine externe Beratung...

  • erfasst den Status-Quo in den relevanten Bereichen: Wo steht das Unternehmen, wo liegen die größten negativen Auswirkungen und Risiken, was läuft schon sehr gut?
  • führt eine Bedarfsanalyse durch: Die konkreten Anforderungen an das Unternehmen von Seiten der Stakeholder und Investor:innen wird untersucht
  • führt eine Gap-Analyse durch, um zu sehen, wo konkreter Handlungsbedarf besteht, um diesem Bedarf gerecht zu werden
  • erstellt sowohl Nachhaltigkeitsberichte als auch CO2 Berichte (Scope 1-3) und hilft in der Analyse und Definition der erforderlichen Maßnahmen
  • rückt die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens in den Blick
  • setzt in weiterer Folge strategische Eckpfeiler und definiert konkrete Ziele
  • unterstützt beim Aufsetzen eines unternehmensinternen CSR-Teams zur nachhaltigen Umsetzung der Strategie
  • hilft bei der Positionierung Ihres Unternehmens im Wettbewerbs-Umfeld
  • verbindet CSR mit der Marke, unterstützt bei der Kommunikation

In vier Schritten zu Ihrem Match

Von einer oft vagen Aufgabenstellung zur konkreten Projektbeauftragung – manchmal braucht es Unterstützung von einem neutralen Partner beim Definieren des Scope und der Entscheidung, ob es überhaupt externe Hilfe benötigt. Wir begleiten Sie objektiv, kostenlos und unverbindlich in Ihrem Suchprozess.

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