UNSERE EXPERTISEN
Nachhaltigkeits-berichterstattung
CSRD, GRI, ESRS, DNK - wir geben Ihnen einen Überblick.

Nachhaltiger Erfolg = mehr als reine Kennzahlen
Die meisten Stakeholder interessieren nicht mehr nur die reinen Finanzkennzahlen Ihres Unternehmens. Sie wollen wissen, unter welchen Bedingungen Sie diese erreicht haben. Wie Sie Ihre Mitarbeiter behandeln und welches soziale, ökologische oder gesellschaftliche Engagement Sie betreiben. Mit welchen Lieferanten Sie zusammenarbeiten und welche Verantwortung diese wiederum in puncto Nachhaltigkeit übernehmen. Welchen CO2-Ausstoß Ihr Betrieb erzeugt, welchen Strom Sie beziehen und wie viel Papier Sie verbrauchen.


Gesetzgeber weitet Berichtspflicht aus
Auch der Gesetzgeber reagiert auf das wachsende Bewusstsein der Konsument:innen und verdeutlicht die gesellschaftliche Verantwortung, die Unternehmen heutzutage tragen. So weitet er die gesetzlichen Anforderungen für ESG-Reporting, die bislang nur für große börsennotierte Konzerne sowie Unternehmen mit öffentlichem Interesse verpflichtend waren, nun sukzessive auf weitere Unternehmen und Branchen aus. Und während die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Theorie einfach klingt, ist die Einhaltung der Vorschriften komplex. Denn die Rahmenwerke sind zahlreich und werden immer umfangreicher.
Druck steigt auch auf kleinere Unternehmen
Die Kombination aus den wachsenden Kundenerwartungen sowie den verstärkten gesetzlichen Anforderungen erhöht dabei auch den Druck auf alle anderen Unternehmen. Denn eins ist klar: Sensibilisierte Verbraucher:innen wollen die gewünschten Informationen schnell und einfach finden. Fehlt eine Nachhaltigkeitsberichterstattung oder ist sie intransparent, wechseln sie im Zweifel zu nachhaltigeren – oder transparenteren! – Mitbewerbern. Auch wenn Sie dazu eigentlich nicht verpflichtet wären.
Die neuen Richtlinien zu NFRD und CSRD
Die 2014 veröffentlichte Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) galt bislang ausschließlich für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Prüfungspflicht des Berichts lag bislang beim Aufsichtsrat. Um Nachhaltigkeitsberichte besser vergleichbar und verlässlicher zu machen, wurden die Regelungen der NFRD mit der 2021 beschlossenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) überarbeitet.
Eine wesentliche Neuerung darin: Sie macht alle großen Unternehmen berichtspflichtig – also nicht mehr nur jene von öffentlichem Interesse. Damit steigt die Zahl der betroffenen Unternehmen in der EU von 11.600 auf 49.000. Darüber hinaus müssen die Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Lagebericht aufnehmen und ihre Berichte von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfungsinstitut überprüfen lassen – ein einschneidender Schritt. Von der CSRD sind perspektivisch auch kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen betroffen: Sie erhalten eine zusätzliche Frist von drei Jahren zur Erfüllung der Anforderungen.
Weitere Nachhaltigkeitsstandards
Zusätzlich zu NFRD und CSRD gibt es noch weitere gängige Regelwerke rund um Nachhaltigkeitsberichterstattung:
Die 20 Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), die vor allem für KMUs geeignet sind
Die GRI-Standards, an denen sich vor allem die Global Player orientieren
Die Integrated Thinking Principles der Value Reporting Foundation, die in mehr als 70 Ländern Anwendung finden
Die Science Based Targets Initiative, die weitgehend vollständigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen verfolgen
Das International Sustainability Standards Board (ISSB), das gemeinsam mit der IFRS Foundation derzeit einheitliche Regeln definiert
Die Value Balancing Alliance für einen weltweiten Industriestandard
Die Gemeinwohl-Bilanz rund um den eigenen Beitrag zum Gemeinwohl
Wann Sustainability Consulting Sinn macht
Wenn sich Ihr Unternehmen bislang nur wenig mit dem Thema ESG auseinandergesetzt hat, geben Berichtsstandards wie GRI, SASB, TCFD oder DNK einen ersten wichtigen Anhaltspunkt, welche Themen und Kriterien entscheidend sind. Sie zeigen auf, wo es Handlungsbedarf gibt. Externe Berater:innen bringen das nötige Expertenwissen für die einzelnen Teilbereiche mit – zum Beispiel, wenn es um Klimaschutz, CO2-Reduktion oder auch Menschenrechte geht. Sie sind mit den wichtigsten Berichten vertraut, um in weiterer Folge die Schwachpunkte und Risiken Ihres Unternehmens zu identifizieren – aber auch um zu erkennen, wo Ihr Unternehmen schon gut aufgestellt ist.
Eine externe Beratung...
- erfasst den Status-Quo in den relevanten Bereichen: Wo steht das Unternehmen, wo liegen die größten negativen Auswirkungen und Risiken, was läuft schon sehr gut?
- führt eine Bedarfsanalyse durch: Die konkreten Anforderungen an das Unternehmen von Seiten der Stakeholder und Investor:innen wird untersucht
- führt eine Gap-Analyse durch, um zu sehen, wo konkreter Handlungsbedarf besteht, um diesem Bedarf gerecht zu werden
- erstellt sowohl Nachhaltigkeitsberichte als auch CO2 Berichte (Scope 1-3) und hilft in der Analyse und Definition der erforderlichen Maßnahmen
- rückt die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens in den Blick
- setzt in weiterer Folge strategische Eckpfeiler und definiert konkrete Ziele
- unterstützt beim Aufsetzen eines unternehmensinternen CSR-Teams zur nachhaltigen Umsetzung der Strategie
- hilft bei der Positionierung Ihres Unternehmens im Wettbewerbs-Umfeld
- verbindet CSR mit der Marke, unterstützt bei der Kommunikation
In vier Schritten zu Ihrem Match
Von einer oft vagen Aufgabenstellung zur konkreten Projektbeauftragung – manchmal braucht es Unterstützung von einem neutralen Partner beim Definieren des Scope und der Entscheidung, ob es überhaupt externe Hilfe benötigt. Wir begleiten Sie objektiv, kostenlos und unverbindlich in Ihrem Suchprozess.
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